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In letzter Zeit höre ich oft von Leuten, die eine Abmahnung mit beigelegter „Strafe“ und Unterlassungserklärung von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen haben. Meist geht es dabei um Musikstücke oder Filme, die heruntergeladen und wieder verbreitet worden sind.
Ich möchte Ihnen in diesem Artikel kurz das System einer solchen Tauschbörse erklären und Ihnen die Namen der geläufigsten Tauschprogramme nennen, damit Sie nicht selbst in die „Falle“ tappen oder Ihre Kinder auf den Verstoß hinweisen können.
Filesharing (Datei-Verteilen/Tauschen) funktioniert meist über sogenannte Filesharing-Programme. Das sind Programme, die sich beim Start in eine Art privates Netzwerk einklinken, in dem diese Programme untereinander über das Internet erreichbar sind. Jeder Benutzer, der ein solches Programm startet, ist somit mit allen anderen Nutzern dieses Programms verbunden. Die Nutzer stellen Dateien, Filme, Musik etc. über dieses Programm den anderen Nutzern zur Verfügung.
Wenn man nun eine bestimmte Datei sucht, so gibt man den Namen als Suchbegriff in das Programm ein und das Programm sucht nun im Netzwerk aller angeschlossenen Benutzer nach dieser Datei. Wird die Datei im Netzwerk gefunden, kann man diese von den anderen Nutzern herunter laden. Dabei wird die Datei meist nicht nur von einem Nutzer geladen, sondern von mehreren Nutzern gleichzeitig. So erreicht man eine höhere Downloadgeschwindigkeit. Da der Tauschbörsengedanke natürlich nicht nur auf das Herunterladen abzielt, sondern die Daten möglichst effizient an alle Interessenten verbreitet werden sollen, werden bei den meisten Filesharingprogrammen die heruntergeladenen (Teil-)Stücke sofort wieder allen anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich wurde das Filesharing-Konzept entwickelt, um große Programme und CDs wie Linux-Betriebssysteme zu verbreiten ohne dabei eine eigene Serverinfrastruktur betreiben zu müssen. Da jeder, der die Daten herunterlädt, diese auch gleich wieder zur Verfügung stellt, werden die einzelnen Nutzer selbst zur Infrastruktur – die Last verteilt sich auf jeden einzelnen der Nutzer und nicht ausschließlich auf den ursprünglichen Anbieter der Daten.
Daraus ergibt sich auch der Grund, warum diese Programme nicht einfach verboten werden: Sie sind durchaus auch nützlich und vom reinen Funktionsprinzip her nicht illegal.
Und da letztlich jeder Nutzer selbst entscheidet, ob er über diese Programme ein frei verfügbares Betriebssystem legal herunterlädt oder sich für ein Video oder Musikstück entscheidet, das fast immer eine Raubkopie darstellen wird, ist am Ende auch immer der Nutzer für sein Verhalten selbst verantwortlich.
Folgende Programme werden meist – aber nicht immer! - zum nicht-legalen Herunterladen von Videos und Musik verwendet. Sollten Sie eines dieser Programme benutzen oder eines auf dem Rechner Ihres Kindes finden (Start - Alle Programme), ist Vorsicht geboten.
Emule
Bittorrent
uTorrent
kTorrent
Azureus
BearShare
eDonkey
MLDonkey
Shareaza
Gnotella
LimeWire
Soulseek